Albrecht Mauer

    Fachanwalt für Verkehrsrecht

    Seit dem 26.09.2011 ist Rechtsanwalt Albrecht Mauer berechtigt, den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht zu führen.

    Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang, der insgesamt 5 Fortbildungstage mit 120 Zeitstunden Unterricht sowie zzgl. 15 Klausurstunden beinhaltet.

    Behandelt werden in diesem Lehrgang

    • das Verkehrshaftungsrecht, d.h. die Anspruchsgrundlagen sowie die Anspruchsbeschränkungen,
    • das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Recht des Sachschadens,
    • die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Zivilprozess,
    • das Verkehrsvertragsrecht mit der Besonderheit Autokauf und Kfz-Leasing,
    • das Recht des Verkehrssachverständigen,
    • das Verkehrszivilrecht mit dem Schwerpunkt Personenschaden,
    • Verkehrsmedizin/Toxikologie,
    • das Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrt, der Kaskoversicherung sowie die Grundzüge der Personenversicherung,
    • das Verkehrsverwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt des Rechts der Fahrerlaubnis,
    • das Verkehrsstrafrecht, das Strafverfahrensrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht mit den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung und dem Schwerpunkt des materiellen Verkehrsrechts.

    Zum Erhalt des Titels sind jährliche Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von 15 Zeitstunden zu absolvieren.

    Das Team von Albrecht Mauer

      Svenja Jacobs
      Svenja Jacobs
      Rechtsanwaltsfachangestellte
      Tel: 0241 94919-43
      Email: s.jacobs@rewisto.de