Seit dem 26.09.2011 ist Rechtsanwalt Albrecht Mauer berechtigt, den Titel des Fachanwalts für Verkehrsrecht zu führen.
Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang, der insgesamt 5 Fortbildungstage mit 120 Zeitstunden Unterricht sowie zzgl. 15 Klausurstunden beinhaltet.
Behandelt werden in diesem Lehrgang
- das Verkehrshaftungsrecht, d.h. die Anspruchsgrundlagen sowie die Anspruchsbeschränkungen,
- das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Recht des Sachschadens,
- die Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung im Zivilprozess,
- das Verkehrsvertragsrecht mit der Besonderheit Autokauf und Kfz-Leasing,
- das Recht des Verkehrssachverständigen,
- das Verkehrszivilrecht mit dem Schwerpunkt Personenschaden,
- Verkehrsmedizin/Toxikologie,
- das Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrt, der Kaskoversicherung sowie die Grundzüge der Personenversicherung,
- das Verkehrsverwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt des Rechts der Fahrerlaubnis,
- das Verkehrsstrafrecht, das Strafverfahrensrecht sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht mit den Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung und dem Schwerpunkt des materiellen Verkehrsrechts.
Zum Erhalt des Titels sind jährliche Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von 15 Zeitstunden zu absolvieren.