Mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer Köln vom 24. Oktober 2005 wurde Rechts-anwalt Albrecht Mauer gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungs-recht zu führen. Voraussetzung hierfür war die Teilnahme an einem Fachanwalts-lehrgang, der insgesamt 5 Fortbildungstage mit 120 Zeitstunden Unterricht zzgl. 15 Klausurstunden beinhaltete.
Behandelt wurden in diesem Lehrgang
- das allgemeine Versicherungsvertragsrecht mit den Besonderheiten der Pro-zessführung, der Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln,
- die Fahrzeug-, Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung, die Gebäude-, Hausrat-, Feuer- und Einbruchsdiebstahlversicherung,
- die Haftpflichtversicherungen der freien Berufe, die private und betriebliche Haft-pflichtversicherung, die Pflichtversicherung sowie die Bauwesenversicherung,
- Grundzüge der Versicherungstechnik,
- das Recht der Versicherungsaufsicht, die Grundzüge des internationalen Versi-cherungsrechts, die Grundzüge der Kreditversicherung und Vertrauensschaden-versicherung sowie die Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung,
- die Lebensversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfallversiche-rung, die Krankenversicherung,
- die Transport- und Speditionsversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung.
Zum Erhalt des Titels sind jährliche Fortbildungsmaßnahmen in einem Umfang von 15 Zeitstunden zu absolvieren.