17.02.2021 |
Häufig kommt es vor, dass eine Kfz-Werkstatt damit beauftragt wird, die Ursache für einen Mangel am Fahrzeug zu finden, die Suche aber nach Durchführung verschiedener Reparaturmaßnahmen erfolglos bleibt. Natürlich stellt sich in diesem Fall die Frage, ob man gleichwohl Werklohn zahlen muss.
Ein Werkvertrag ist auf ein bestimmtes Ziel gerichtet, was bedeutet, dass bei Zielverfehlung grds. kein Werklohn fällig wird. Entsprechend kann argumentiert werden, man habe keine einzelne Reparaturmaßnahme beauftragt, sondern alleine die Fehlerbehebung.
Durch das Oberlandesgericht Hamm wurde nun in ei...
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