Im Straßenverkehr sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung schnell begangen, so dass nahezu jeder Autofahrer schon einmal Kontakt mit den zuständigen Behörden hatte. Als Beispiele sind zu nennen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstöße, Parkverstöße.
Zu entscheiden ist zwischen Verwarnungs- und Bußgeldern unter 60,00 € sowie Bußgeldern über 60,00 €. Letzte sind mit einer Eintragung im Verkehrszentralregister in Flensburg verbunden. Das Ansammeln von Punkten dort kann letztlich zu einem Verlust des Führerscheins führen. Dies ist dann der Fall, wenn 8 Punkte erreicht sind.
Da der Verlust des Führerscheins in nahezu allen Fällen gravierende Folgen für den Betroffenen hat, ist es dringend geboten, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Berufserfahrung ist Rechtsanwalt Mauer in der Lage, mit Ihnen gemeinsam frühzeitig Strategien zu erarbeiten, um den Erhalt des Führerscheins sicherzustellen.
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