Zu unterscheiden ist zwischen Fahrverboten und Führerscheinentzug.
Beim Fahrverbot wird lediglich das Führen eines Fahrzeugs für einen gewissen Zeitraum untersagt.
Beim Führerscheinentzug erlischt die Fahrerlaubnis, so dass ein Führerschein neu, regelmäßig nach Ablauf einer Sperrfrist, beantragt werden muss.
Bei Alkohol- oder Drogendelikten wird vor Erteilung eines neuen Führerscheins häufig eine MPU (Medizinisch-Psychiologische-Untersuchung) gefordert.
Ohne fachliche Beratung ist es kaum möglich, diese erfolgreich zu überstehen.
Aufgrund der langjährigen Berufserfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Rechtsamwalt Mauer in der Lage, Ihnen frühzeitig Wege aufzuzeigen, wie eine Vorbereitung auf die MPU erfolgen kann.