Jeder, der ein Fahrzeug auf sich anmeldet ist nach dem Pflichtversicherungsgesetzt gehalten, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag sind vielfältige gegenseitige Rechte und Pflichten geregelt. Insbesondere treffen den Versicherungsnehmer Obliegenheiten, deren Verletzung zum teilweisen oder gänzlichen Verlust eines Anspruchs führen kann.
Die Versicherungsprämien der jeweiligen Versicherer differieren oft erheblich, so dass ein Wechsel zu einem anderen Versicherer Sinn macht. Eine wirksame Kündigung des Altvertrages ist hierzu erforderlich.
Die Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen des Versicherungsvertrages und die sich daraus ergebende Prämienhöhe führt immer wieder zu Auseinandersetzungen, zumeist nach einem Versichererwechsel, wenn der Vorversicherer dem Nachversicherer nicht die richtige Schadensfreiheitsklasse weitermeldet.
Bei all diesen und sonstigen vertraglichen Problemen ist man regelmäßig ohne fachliche Hilfe nicht in der Lage, sich gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.
Als Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Mauer in zweifacher Hinsicht in der Lage, Ihnen zu helfen und Ihre Interessen gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.