Nach Fahrzeugreparaturen oder dem Erwerb eines Fahrzeugs muss häufig festgestellt werden, dass die Erwartungen nicht erfüllt wurden. Zu klären ist daher, ob und inwieweit Gewährleistungsansprüche bestehen und wie diese gegenüber dem Vertragspartner durchgesetzt werden können.
Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn ein Fehler auch nach durchgeführter Reparatur nicht vollständig beseitigt ist, Reparaturen durchgeführt wurden, deren Durchführung gar nicht beauftragt wurde, beim Autokauf zugesicherte Eigenschaften fehlen, festgestellt werden muss, dass das Fahrzeug ein Unfallfahrzeug ist oder früher als Taxi benutzt wurde, beim Neufahrzeug zum Beispiel der im Prospekt angegebene Verbrauch mit den tatsächlichen Werten nicht übereinstimmt. Aus der näheren Vergangenheit ist hier an die VW-Diesel-Affäre zu erinnern.
Da das Vertragsrecht zum Teil sehr formalisiert ausgestaltet ist, droht der Verlust von Ansprüchen bei falschem Vorgehen.
Langjährige Berufserfahrung sowie die Spezialkenntnisse des Fachanwalts für Verkehrsrecht geben Rechtsanwalt Mauer die Möglichkeit, Sie hier kompetent zu beraten.