Wird ein Beteiligter bei einem Unfall verletzt, droht in der Regel ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Bei groben Verkehrsverstößen drohen zum Beispiel Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder Nötigung. Fahrten unter Alkoholeinfluss bzw. nach Drogenkonsum führen ebenso stets zur Einleitung von Strafverfahren.
Dem Vorwurf der Fahrerflucht sieht man sich bereits dann ausgesetzt, wenn man sich nach einem Unfall vom Unfallort so weit entfernt, dass man nicht mehr sofort als Unfallbeteiligter identifiziert werden kann. Dies gilt selbst dann, wenn ein Zettel mit den eigenen Personalien am geschädigten Fahrzeug hinterlassen wird.
Auch hier gilt es wieder, frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, um möglichst eine Anklage oder letztlich eine Verurteilung zu vermeiden. Durch frühzeitige Einflussnahme auf das Verfahren kann häufig eine Einstellung erreicht werden.
Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Rechtsanwalt Mauer nach Kenntnis aller Fakten mit Ihnen schnellstmöglich eine geeignete Verteidigungstaktik erarbeiten, die oft auch hilft, das Verfahren baldmöglichst zum Abschluss zu bringen.